Das kleine Radfahr-ABC

Wer mit dem Rad unterwegs ist, hat Rechte und Pflichten. Bei entsprechender Beschilderung sind Radwege zu benutzen, und auf kombinierten Rad- und Gehwegen ist die Geschwindigkeit den Fussgängern anzupassen. Von selbst versteht sich, dass Radfahrer nicht alkoholisiert oder unter Drogeneinwirkung aufs Bike steigen sollten.

Ausstattung und Sicherheit

Zur eigenen Sicherheit und der von anderen sollten Radfahrer mit einem funktionstüchtigen Gefährt unterwegs sein. So sind Rücklicht und Beleuchtung essenziell, ebenso wie die Ausstattung der Pedale mit Rückstrahlern. Kinder sollten nur im Kindersitz und mit einem Helm auf dem Kopf befördert werden.

Fahrradhelm

Obwohl eine gesetzliche Helmpflicht nicht besteht, ist zur eigenen Sicherheit ein Helm mit dem CE-Zeichen zu tragen. Daneben sollte die zugehörige europäische Prüfnorm DIN EN 1078 vermerkt sein. Der Fahrradhelm muss festsitzen und auch der Kinngurt sollte genau passen, sich jedoch leicht öffnen lassen. Ist das Tragen des Helmes in der Freizeit keine Pflicht und wirkt sich nicht negativ auf eine Schuldfrage aus, wird indessen bei sportlichen Rad-Veranstaltungen einer Mithaftung zugestimmt.

Versicherung

In den meisten Hausratversicherungen ist das Fahrrad mit geringem Prozentsatz gegen Diebstahl versichert. Wer ein teures Mountainbike oder Rennrad besitzt, kann sein Bike via Fahrradversicherung mit einer höheren Summe gegen Diebstahl, Vandalismus und Unfall schützen. Vielfahrern ist eine Unfallversicherung zu empfehlen und eine Privathaftpflichtversicherung, die vor Schadenersatzanforderungen anderer schützt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert